Nächste Prüfung:
Wird noch bekannt gegeben.
Judoka können in regelmäßigen Abständen an Kyu-Prüfungen teilnehmen, und sich so den nächst höheren Gürtel verdienen.
Als Voraussetzung zur Teilnahme an einer Prüfung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
1. Mindestalter
Kyu-Grad | Gürtelfarbe | empfohlenes Alter | Mindestalter |
8. | weiß-gelb | vollendest 7. Lebensjahr | |
7. | gelb | im 8. Lebensjahr (Jahrgang*) | |
6. | gelb-orange | im 9. Lebensjahr (Jahrgang*) | |
5. | orange | im 10. Lebensjahr (Jahrgang*) | im 9. Lebensjahr |
4. | orange-grün | im 11. Lebensjahr (Jahrgang*) | |
3. | grün | im 12. Lebensjahr (Jahrgang*) | vollendetes. 11. Lebensjahr |
2. | blau | im 13. Lebensjahr (Jahrgang*) | |
1. | braun | im 14. Lebensjahr (Jahrgang*) | vollendetes. 12. Lebensjahr |
* Jahrgang bedeutet, dass die Prüfung in dem Jahr abgelegt werden kann, in dem das entsprechende Lebensjahr vollendet wird.
2. Vorbereitungszeit
Seit der letzten Prüfung müssen mindestens 3 Monate vergangen sein.
In dieser Zeit sollte regelmäßig (mindestens zweimal wöchentlich) am Training teilgenommen werden.
Außerdem sollte zusätzlich auf Turnieren Wettkampferfahrung gesammelt werden.
3. Gültiger Judopass
Jedes Mitglied braucht einen gültigen DJB Judopass. Dieser wird über den Verein beim Verband bestellt.
Jedes Jahr im März muss die aktuelle Jahressichtmarke (Beitragsmarke des Landesverbandes) eingeklebt werden. Die Kosten von 15 € für diese Marke werden vom Vereinsmitglied getragen. Die Marke wird vom DJK Wiking für alle angemeldeten Judoka eingeklebt.
Nur wer rechtzeitig am Prüfungstag erscheint und die Prüfungsgebühr gezahlt hat kann auch teilnehmen!