Am Mittwoch, 06. Mai 2020, wollen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten voraussichtlich etwas zur Situation des Sports verkünden. Die DJK Wiking stellt sich darauf ein, im Anschluss daran möglichst schnell zu reagieren.
Zuerst einmal muss allen klar sein: Vom Sporttreiben, wie wir es vor der Corona-Krise gewohnt waren, sind wir noch ein gutes Stück weit entfernt. Das höchste deutsche Sportgremium, der DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund), hat zehn Leitplanken aufgestellt, im Rahmen derer eine stufenweise Rückkehr zum Sport stattfinden kann (siehe das Bild oben rechts). Daneben wurden alle Mitglieds-Dachverbände gefragt, unter welchen Bedingungen ihre Sportarten voraussichtlich wieder betrieben werden könnten.
Demzufolge erscheinen folgende Annahmen wahrscheinlich, noch bevor die Politik ihre Entscheidung verkündet hat. Ob das so eintritt, wird wie gesagt hoffentlich am 6. Mai 2020 bekannt gegeben:
- wir reden nur über Freiluft-Aktivitäten (zunächst noch kein Sport in Hallen, sondern nur outdoor)
- es dürfen vermutlich nur Gruppen von 5 Personen zusammen Sport treiben (evtl. nur vier Teilnehmende und eine Übungsleitung)
- für diese Gruppen müssen Sportflächen und Zeiten zugewiesen werden
- dabei gelten nach wie vor die bereits bekannten “Corona-Regeln”
Die Corona-Regeln (siehe oben im Schaubild) umfassen:
- einen Abstand von 2 Metern untereinander halten
- das bedeutet: Keinerlei Kontaktsport, keine Hilfestellung! Weiterhin bedeutet das, weiterhin keine Wettkämpfe und auch keine wettkampfnahen Spielformen, sondern ein klarer Schwerpunkt auf Technik- und Athletiktraining (Gymnastik).
- Hygieneregeln einhalten (Hände waschen, z.T. desinfizieren, in die Armbeuge niesen und husten, sich selbst nicht ins Gesicht fassen)
- Atemmasken nutzen, außer bei schweißtreibenden Aktivitäten (Atemmasken wirken nicht mehr, wenn sie durchnässt sind)
- kein gemeinsames Nutzen von Einrichtungen auf dem Trainingsgelände
- wo Toiletten und Waschbecken zur Nutzung zur Verfügung stehen, ist auf eine angemessene Ausstattung zu achten (ausreichend Seife, Einweghandtücher, etc.)
- kein gemeinsames Duschen und Umziehen, sondern bereits in Sportbekleidung ankommen und damit auch wieder nach Hause gehen
- vorübergehend keine Fahrgemeinschaften, keine realen Teamsitzungen (nur digital möglich) sowie keine sozialen und körperlichen Kontakte vor, während und nach dem Training
- sowie: Angehörige von Risikogruppen (Ältere, Personen mit Vorerkrankungen) dürfen an Gruppenaktivitäten nicht teilnehmen. Individualtraining auch in den Risikogruppen ist aber ausdrücklich erwünscht.
Nach wie vor wird es vermutlich also eine Reihe von Auflagen geben, ehe Sport wie vor der Corona-Krise bekannt wieder stattfinden kann. Dennoch wäre es ein erster Schritt, damit einige baldmöglichst wieder regelmäßig Sport treiben können (siehe links auch die DOSB-Sammlung von Vorzügen, die Sport zu bieten hat). Die DJK Wiking wird daher auch ihr aktuelles Online-Angebot “Sport Zuhause” weiter beibehalten (Details dazu siehe hier).
Bevor die DJK Wiking jedoch wieder Sportgruppen anbieten kann, muss klar sein:
- Was besagt die bundesweite Regelung?
- Wie sieht die konkrete Regelung für Nordrhein-Westfalen aus?
- Welche Flächen geben Sportamt und Ordnungsamt der Stadt Köln für den Sport frei?
- Wie viele Personen dürfen maximal in einer Gruppe auf was für einer Fläche trainieren?
So erscheint auch klar, dass unterschiedliche Sportarten hier unterschiedliche Anforderungen haben. Alle diese Fragen sind nicht trivial und bedürfen einer genauen Prüfung und Beachtung, denn Verstöße gegen die dann bestehenden Auflagen dürften vermutlich erhebliche Strafen nach sich ziehen. Um abschließend ein Beispiel zu geben:
Wenn wir von einer Sportgruppe mit üblicherweise 16 Personen sprechen, könnte diese Gruppe in vier Einzelgruppen aufgeteilt werden. Anstatt dass wie bisher alle für eine Stunde zusammen trainieren, könnten jeweils vier Personen für eine halbe Stunde zusammen trainieren (insgesamt also acht) und in der darauf folgenden Woche die anderen acht in zwei Vierergruppen nacheinander je für eine halbe Stunde trainieren. Ob es nun so kommt oder anders, können der Vereinsvorstand und die Übungsleitenden erst im Nachgang zum Mittwoch, 6. Mai 2020, sagen, und zwar erst dann, wenn alle Details dazu geklärt sind (siehe oben).