Impf- oder Genesen-Nachweis und Testnachweis sind immer mitzuführen und vorzuzeigen
Der Sportbetrieb kann ab Montag 10. Januar 2022 wieder starten. Allerdings gilt für Sporthallen und Innenräume aktuell die „2G+“-Regel. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer*innen ab 16 Jahre und älter immunisiert (vollständig geimpft oder genesen) sowie getestet sein müssen! Sportbetrieb für Erwachsene nur unter 2G+ weiterlesen