Für Erwachsene gilt weiter 2G+, jetzt auch für Schüler*innen ab 16 Jahre und älter – Wer geboostert ist, ist von der Testpflicht befreit
Für den Sportbetrieb in NRW gelten ab Donnerstag 13. Januar 2022 Zusatzregeln. Weiterhin ist für Sporthallen und Innenräume die „2G+“-Regel vorgesehen. Das heißt, dass alle Teilnehmer*innen ab 16 Jahre und älter immunisiert (vollständig geimpft oder genesen) sowie getestet sein müssen. Neu gilt dies nun auch für Schüler*innen ab 16 Jahre und älter. Außerdem wurde für diejenigen mit einer 3. Impfung, dem sogenannten „Booster“, die Testpflicht aufgehoben. Änderungen der Coronaregeln im Sport weiterlesen