Corona-Schutzverordnung des Lands NRW seit dem 4. März mit Vereinfachungen für den Vereinssport
Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW seit dem 4. März 2022 gilt für alle Sportarten drinnen oder draußen nur noch die 3G-Regelung (Foto: LSB NRW). Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Diese gelten als immunisierte Personen und dürfen grundsätzlich am Training teilnehmen. Sport grundsätzlich mit 3G möglich weiterlesen