Archiv der Kategorie: Rehabilitationssport

bei orthopädischen Erkrankungen, bei psychiatrischen Erkrankungen, bei neurologischen Erkrankungen

Sport grundsätzlich
mit 3G möglich

Corona-Schutzverordnung des Lands NRW seit dem 4. März mit Vereinfachungen für den Vereinssport

Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW seit dem 4. März 2022 gilt für alle Sportarten drinnen oder draußen nur noch die 3G-Regelung (Foto: LSB NRW). Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Diese gelten als immunisierte Personen und dürfen grundsätzlich am Training teilnehmen. Sport grundsätzlich mit 3G möglich weiterlesen

Keine Sportstunden am Donnerstag 17. Februar

Am Donnerstag, 17. Februar 2022, fallen wegen der offiziellen Sturmwarnung alle Sportstunden aus. Eine entsprechende Information hat die Stadt Köln veröffentlicht. Demnach sind alle Kölner*innen angehalten, am Donnerstag möglichst zu Hause zu bleiben. Am Freitag 18. Februar 2022 werden die Sportstunden wieder stattfinden können.

Übungsleitung Rehasport Psychatrie gesucht

Die DJK Wiking sucht ab sofort bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Übungsleitung Rehasport, Fachbereich Psychiatrie, zur Unterstützung unseres Rehasport-Teams.

Die genauen Einsatzzeiten werden zwischen Übungsleitung und Verein abgesprochen.
Die Vergütung erfolgt individuell (nach Absprache) auf Honorar-, Minijobbasis oder im Rahmen der Übungsleiterfreipauschale. Übungsleitung Rehasport Psychatrie gesucht weiterlesen

Änderungen der Coronaregeln im Sport

Für Erwachsene gilt weiter 2G+, jetzt auch für Schüler*innen ab 16 Jahre und älter – Wer geboostert ist, ist von der Testpflicht befreit

Für den Sportbetrieb in NRW gelten ab Donnerstag 13. Januar 2022 Zusatzregeln. Weiterhin ist für Sporthallen und Innenräume die „2G+“-Regel vorgesehen. Das heißt, dass alle Teilnehmer*innen ab 16 Jahre und älter immunisiert (vollständig geimpft oder genesen) sowie getestet sein müssen. Neu gilt dies nun auch für Schüler*innen ab 16 Jahre und älter. Außerdem wurde für diejenigen mit einer 3. Impfung, dem sogenannten „Booster“, die Testpflicht aufgehoben. Änderungen der Coronaregeln im Sport weiterlesen

Sportbetrieb für Erwachsene nur unter 2G+

Impf- oder Genesen-Nachweis und Testnachweis sind immer mitzuführen und vorzuzeigen

Der Sportbetrieb kann ab Montag 10. Januar 2022 wieder starten. Allerdings gilt für Sporthallen und Innenräume aktuell die „2G+“-Regel. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer*innen ab 16 Jahre und älter immunisiert (vollständig geimpft oder genesen) sowie getestet sein müssen! Sportbetrieb für Erwachsene nur unter 2G+ weiterlesen

DJK Wiking nimmt Wiederaufbau in Angriff

Jahresversammlung für die Jahre 2019 und 2020 erfolgreich durchgeführt

Am Donnerstag 4. November 2021 hat die DJK Wiking in Heimersdorf erfolgreich ihre Jahresversammlung für die Jahre 2019 und 2020 durchgeführt. In den zurückliegenden Jahren konnte ein gewisses finanzielles Polster erarbeitet werden, das in diesem Jahr und in den kommenden Jahren für den Wiederaufbau dringend nötig ist. DJK Wiking nimmt Wiederaufbau in Angriff weiterlesen

Weitere Lockerungen
für den Sport

Ab Freitag, 20.8.2021, gilt in NRW neue Corona-Schutzverordnung – Im Hallensport gilt eine strikte „3G-Regel“

Die neue Corona-Schutzverordnung enthält keine verschiedenen Stufen mehr, sondern lässt die sogenannte 3G-Regel einsetzen, sobald eine Inzidenz von 35 oder mehr besteht. Da dieser Wert landesweit überschritten ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August 2021, einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen und somit auch in Köln. Weitere Lockerungen
für den Sport
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Neue Corona-Schutzregeln für den Sport

„Geimpft, genesen oder getestet“ als Teilnahme-Voraussetzung

Liebe Mitglieder, liebe Teilnehmer*innen von Sportgruppen,

in der Stadt Köln gelten ab morgen (Donnerstag, 12.8.2021) neue Corona-Schutzregeln. Denn die Stadt hat die Inzidenzstufe 2 (mit einem Wert von über 35) erreicht.

Demnach treten folgende Regeln in Kraft: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für jede Sportstunde einen Negativtest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Davon ausgenommen sind lediglich Kinder bis einschließlich 6 Jahren. Eine weitere Ausnahme: Für kontaktlosen Sport im Freien wird kein Testnachweis benötigt. Neue Corona-Schutzregeln für den Sport weiterlesen