Ab Freitag, 20.8.2021, gilt in NRW neue Corona-Schutzverordnung – Im Hallensport gilt eine strikte „3G-Regel“
Die neue Corona-Schutzverordnung enthält keine verschiedenen Stufen mehr, sondern lässt die sogenannte 3G-Regel einsetzen, sobald eine Inzidenz von 35 oder mehr besteht. Da dieser Wert landesweit überschritten ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August 2021, einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen und somit auch in Köln. Weitere Lockerungen
für den Sport weiterlesen