Zahlreiche Satzungsänderungen bei Jahresmitgliederversammlung Anfang Dezember im Taborsaal
Am 3. Dezember 2024 hat die Jahresmitgliederversammlung des DJK Wiking 1965 Köln e.V. für das Jahr 2023 im Taborsaal in Köln-Heimersdorf stattgefunden.
Nach einem überaus schwierigen Vorjahr ist es gelungen, den Verein wieder in ruhigeres Fahrwasser zu bringen. Um die Weichen für die Zukunft zu stellen, hatte der Vorstand für die Versammlung in diesem Jahr ohne Wahlen zahlreiche Satzungsänderungen vorbereitet, die allesamt mit der erforderlichen Mehrheit angenommen wurden.
Der 1. Vorsitzende Lars Görgens begrüßte die erschienenen Mitglieder und stellte eine negative Bilanz des Vorjahres vor. Gründe für das deutlich negative Ergebnis sind immer noch Nachwirkungen der Coronakrise. So hat das Mitgliederniveau bis heute noch nicht wieder den Stand von 2019 erreicht. Erschwerend hinzu kommen teils länger anhaltende Hallenschließungen im Kölner Norden, die einerseits zu Austritten führen, andererseits aber auch verhindern, dass bei diesen Angeboten neue Mitglieder eintreten können. Weiterhin haben sich die Abrechnungen der Krankenkassen für Rehasport- und Herzsport-Kurse deutlich verlangsamt, sodass einige Gelder aus dem Vorjahr erst in diesem Jahr beim Verein eingetroffen sind.
Noch im Vorjahr hatte der Verein nach langen Diskussionen eine moderate Gebührenerhöhung beschlossen, die jedoch erst zum 1. Juli 2023 in Kraft trat. Die positiven Auswirkungen machen sich in diesem Jahr bemerkbar, wobei die DJK Wiking trotz weiter steigender Kosten nach aktuellem Stand eine schwarze Null anstrebt. Unabhängig von den vielen Problemen hat der Verein sein attraktives Sportangebot aufrechterhalten und immer wieder punktuell erneuert. Zudem hat er in der jüngeren Vergangenheit auch stets bei den Formaten des Stadtsportbundes Köln (SSBK) „Kölle aktiv“ (Anfang Juni bis Ende August) und „Sundaach aktiv“ (Januar bis März) mitgewirkt. Der SSBK unterstützt die Finanzierung der Trainer*innen dieser kostenfreien Schnupperangebote.
Für Diskussionen sorgten die Kosten des Postversands der Mitgliederzeitung. Diese enthält die Einladung zur Jahresversammlung und musste daher bisher satzungsgemäß postalisch zugestellt werden. Um diese Kosten zu vermeiden, wurde eine von zahlreichen Satzungsänderungen vorgestellt. Der erweiterte Vorstand Jörg Benner führte durch die Änderungen und ließ nach Diskussionen darüber abstimmen. Der Vorstand hatte dazu eine Vereinsberatung des LSB NRW in Anspruch genommen. Allen Änderungen wurde ohne Gegenstimmen bei nur wenigen Enthaltungen zugestimmt.
Ein Schwerpunkt waren mehrere redaktionelle Änderungen und Korrekturen in der Satzung. So erfolgt die Einladung zur Jahresmitgliederversammlung künftig nicht mehr zwingend über die Vereinszeitschrift, sondern „auf der Internetseite des Vereins (www.djkwiking.de) oder in Textform (per Brief oder E-Mail)“. Neu hinzu kamen auf Empfehlung des Landessportbundes Passagen zu „Grundsätzen der Tätigkeit“ (als § 3.2., dabei verpflichtet sich der Verein zur Umsetzung eines Schutzkonzepts vor sexualisierter Gewalt), sowie neue Paragrafen zu „Haftung“ (§ 22 neu) und zum „Datenschutz“ (§ 23 neu). Alle geplanten Änderungen waren im Vorfeld per Vereinszeitung bekannt gemacht worden. Das Schutzkonzept stellt zudem die Grundlage für künftige Förderfähigkeit dar.
Zum Thema Haftung kamen mehrere Fragen auf. Lars Görgens erläuterte, dass der entsprechende Paragraf eins zu eins der Gesetzeslage entspricht, er aber zur Information der Mitglieder doch in die Satzung aufgenommen werden sollte. Demnach sind nicht nur alle aktiven Mitglieder beim Sport versichert, sondern auch alle bezahlten und unbezahlten Mitwirkenden, sowie alle Helfer*innen bei Vereinsveranstaltungen.
Für die nähere Zukunft wurde das Weihnachtsliedersingen am 12.12.2024 um 14 Uhr im Taborsaal sowie eine Sporthelfer*innen-Ausbildung für 13- bis 17-Jährige an zwei Wochenenden im Januar und Februar 2025 in Köln-Weiler angekündigt.