Auf Grundlage der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und der 10 Leitplanken des DOSB (Links s.u.) wird es der DJK Wiking ab der zweiten Woche im Mai wieder möglich sein, einzelne Sportangebote im Freiluftbereich durchzuführen.
Der Vereinsvorstand geht davon aus, dass der Verein in der ersten Wochenhälfte die notwendige Zusage der Stadt zur Nutzung von Außensportflächen erhalten wird. Daher können hoffentlich schon in der zweiten Woche im Mai erste Sportangebote durchgeführt werden. Allerdings gilt es dabei sehr viele Umstände zu beachten und neue Regeln einzuhalten.
Dabei richtet sich die DJK Wiking streng nach den offiziellen Vorgaben, um das Infektionsrisiko weiter zu senken und das Einhalten von Distanzregeln zu erleichtern. Auch Hallensportarten werden aufgrund der Leitplanken und Empfehlungen des DOSB in der 1. Stufe im Freien durchgeführt. Schulsporthallen stehen nach Angaben der Stadt Köln für die Durchführung von Sportstunden zunächst nicht zur Verfügung (s. Mitteilung links).
ACHTUNG: Bei dem neuen, geplanten Sportprogramm handelt es sich daher um ein völlig anderes Angebot als sonst üblich. Die Vereinsmitglieder können leider nicht davon ausgehen, dass ihre Sportstunden zu denselben Zeiten stattfinden wie zuvor! Es werden nur wenige Sportflächen zur Verfügung stehen. Daher wird es auch nur einzelne Sportangebote geben.
Weiterhin dürfen diese zunächst auch nur in sehr kleinen Gruppen stattfinden. Es wird also ein völlig anderer Sportplan sein als sonst. Denn jedes Angebot, das stattfinden kann, muss sich in mehrere Kleingruppen aufteilen. Der Verein prüft und plant, wie die Umsetzung jeweils im Detail aussehen kann.
Vor der Teilnahme an einer Trainingsstunde wird also zunächst die Übungsleitung auf einzelne Mitglieder zukommen und bei Interesse verbindliche Kleingruppen organisieren. Dabei informiert die Übungsleitung die Teilnehmenden über die besonderen Regeln des Sports, und dass diese während des Trainings unbedingt einzuhalten sind. Vor der Teilnahme an einer Gruppe muss jedes Mitglied eine entsprechende schriftliche Information unterschreiben und der Übungsleitung wieder zusenden oder abgeben (siehe unten das gefettete Dokument “Erstinfo”).
Die Übungsleitenden werden in den kommenden Tagen also gegebenenfalls auf ihre Teilnehmer*innen zukommen, um sie zu fragen, ob sie zu einer vorgegebenen Zeit in einer Kleingruppe mitmachen können und wollen. Selbstverständlich stellt der Verein aufgrund der gesundheitlichen Risiken auch jeder und jedem Übungsleitenden frei, ob sie oder er den Sportbetrieb wieder aufnimmt.
Nachfolgend die wichtigsten Links im Zusammenhang mit den neuen, eingeschränkten Sportmöglichkeiten im Rahmen des NRW Corona-Schutzkonzepts:
– Der zugrunde liegende Beschluss der Sportminister-Konferenz
– Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ab 11.05.2020
– Die Zehn Leitplanken des DOSB vom 21.04.2020
– Erstinfo zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in der DJK Wiking
– Die Seite des DOSB mit den Empfehlungen der Spitzensport-Verbände
– Die Seite des Robert-Koch-Instituts zur Einschätzung des persönlichen Risikos