Das Sportamt der Stadt Köln hat nun auch offiziell bestätigt, dass ab sofort „alle Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen“ einzustellen sind. Dabei bezieht es sich auf den Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 15. März 2020.
Demnach wird landesweit zum Gesundheitsschutz, konkret zur Begrenzung der Ausbreitung des Corona-Virus, angeordnet, dass alle Sportangebote einzustellen sind. Dies betrifft auch die Angebote aller Fitness-Studios, Schwimmbäder, Spaßbäder und Saunas. Weiterhin sind alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen zu schließen, ebenso wie alle Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros.
Der Erlass des Ministeriums umfasst weiterhin vorsorgende Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe. Auch dürfen Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten für den Zeitraum von 14 Tagen nach ihrem dortigen Aufenthalt öffentliche Pflege- und Bildungs-Einrichtungen nicht betreten.
Restaurants, Gaststätten und Hotels dürfen ihre Angebote nur eingeschränkt und unter strengen Auflagen verfolgen. Dasselbe gilt für Einrichtungshäuser und Einkaufszentren mit mehr als 15 Einzelgeschäften. Zitat: „Der Aufenthalt ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.“ Zudem sind keinerlei öffentliche Veranstaltungen erlaubt.
Zur Begründung wird angegeben, dass es zur „Verzögerung der Infektionsdynamik“ erforderlich sei, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zu ergreifen und Infektionsketten zu unterbrechen. Hintergrund sind die weiter drastisch steigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus in den vergangenen Tagen.