
1. Was ist Rehabilitationssport?
Rehabilitationssport soll durch Mittel des Sport dazu beitragen,
Fähigkeiten zu erwerben, auszubauen und zu erhalten, welche die
Teilhabe an der Gesellschaft (wieder) ermöglichen. Der „Gruppe“
wird eine besondere Bedeutung zugesprochen (Kontakt; Austausch mit
anderen, die ähnliche Einschränkungen haben). Rehabilitationssport
ist mittlerweile eine gesetzlich definierte Leistung. Auf diese
haben die gesetzlich Versicherten seit dem 1. Juli 2001 einen
Rechtsanspruch.
2.
Für wen ist Rehabilitationssport?
Von Krankheit oder Behinderung betroffene oder bedrohte Menschen
können Rehabilitationssport in Anspruch nehmen.
3. Wann kann ich am Rehabilitationssport
teilnehmen?
Bei Bedarf füllt Ihr Arzt (Haus- oder Facharzt) eine Verordnung für
Rahabilitationssport (Muster 56) aus. Dieses ausgefüllte Formular
übergeben Sie Ihrer Krankenkasse und lassen sich die
Kostenübernahme bestätigen. Da Rehabilitationssport mittlerweile
eine gesetzlich definierte Leistung ist und ein Rechtsanspruch
besteht ist eine Erstverordnung in der Regel problemlos. Sobald
Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, können Sie an einer
Rehabilitationssportgruppe teilnehmen. Gerne können Sie mit uns ein
Schnuppertraining vereinbaren.
4.
Was kostet der Rehabilitationssport?
Wird der Rehabilitationssport auf Grundlage einer durch Ihre
gesetzliche oder private Krankenkasse genehmigte ärztliche
Verordnung durchgeführt, entstehen für Sie keine Kosten. Wir
rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Rehabilitationssport kann
daher als eine Art „Sport auf Rezept“ bezeichnet
werden.
5.
Wie komme ich an eine Verordnung?
In der Regel ist Ihr Arzt (Haus- oder Facharzt) im Besitz eines
entsprechenden Formulars (Muster 56) und füllt dieses aus. Sollte
Ihrem Arzt ein solches Dokument (Muster 56) nicht vorliegen, wenden
Sie sich gerne an uns. Gerne helfen wir Ihnen
weiter.
6.
Warum sollte ein Arzt (Haus- oder Facharzt) Rehabilitationssport
verordnen? Was hat er denn davon?
Viele Ärzte wollen ihre Patienten motivieren, sich mehr zu bewegen
und suchen deshalb nach Möglichkeiten Sport und Training zu
verordnen. Die Möglichkeiten innerhalb des Heilmittelkatalogs sind
inhaltlich eingeschränkt und zusätzlich hat jeder Arzt Angst, seine
Heilmittelrichtgröße [Budget] zu überschreiten und damit in Regress
genommen zu werden. Rehabilitationssport hat jedoch mit dem
Heilmittelkatalog nichts zu tun, ist nicht budgetiert und kann pro
Quartal beliebig vielen Patienten verordnet
werden.
7.
Worauf sollte ich bzw. der Arzt (Haus- oder Facharzt) beim
Ausfüllen der Verordnung achten?
Die Verordnung (Muster 56) ist in die zwei Bereiche
Rehabilitationssport und Funktionstraining untergliedert.
Sportvereine sind in der Regel nur Leistungserbringer für
Rehabilitationssport. Somit ist wichtig, dass der entsprechende
(rosafarbige) Bereich vom Arzt ausgefüllt wird. Eine Verordnung für
Funktionstraining (grüner Bereich des Dokumentes) kann nicht von
uns mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet
werden.
8.
Wie lange kann ich Rehabilitationssport machen?
Im Regelfall werden 50 Übungseinheiten verordnet, die innerhalb von
18 Monaten absolviert werden müssen. Bei bestimmten Erkrankungen
(Herzerkrankung, Morbus Parkinson, Morbus Bechterew, Multibles
Sklerose, Asthma, etc.) ist eine höhere Anzahl und ein längerer
Verordnungszeitraum möglich. Bitte vergleichen Sie hierzu das
angehängte Muster Antrag auf Kostenübernahme (Muster 56). Auch
informieren wir Sie gerne.
->> Formular
9.
Wie wird die Verordnung abgerechnet?
Die ärztliche Verordnung wird vom Sportverein direkt mit den
gesetzlichen Krankenkassen oder der Rentenversicherung abgerechnet.
Eine Ausnahme gilt lediglich für privat versicherten
Patienten.
10.
Darf Rehabilitationssport an Großgeräten wie z.B. Kraftmaschinen
durchgeführt werden?
Ausgeschlossen sind Übungen an technischen Geräten, die zum
Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z.B.
Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-
/ Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer). Eine Ausnahme
stellt lediglich das Training auf Fahrradergometern in Herzgruppen
dar (vlg. Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das
Funktionstraining aktuelle Fassung vom Januar
2011)
11.
Warum ist es sinnvoll Rehabilitationssport in einem Verein zu
machen?
Die Teilnahme am gesellschaftlichen, die Kommunikation und der
Austausch gehören zu den zentralen Zielen des
Rehabilitationssportes. Hierfür bietet ein Sportverein die optimale
Grundlage. Geselliges Beisammensein auch ausserhalb der
Trainingsveranstaltungen motiviert oft zu einem langen Verbleib in
der Gruppe und somit dauerhaft zu sportlicher
Betätigung.
12.
Muss ich Mitglied im Verein werden, um am Rehabilitationssport
teilzunehmen?
Nein! Es ist lediglich oft von den Krankenkassen erwünscht, dass
die Teilnehmer auch Mitglied im Verein, somit an diesen gebunden
und dadurch zusätzlich zu dauerhafter sportlicher Betätigung
motiviert werden.